Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung am 5. April 2008 in Jena

Die ordentlichen Mitglieder jedes Bundeslandes wählen alle vier Jahre ihre Delegierten in schriftlicher, geheimer Wahl. Die Amtszeit der Delegierten beträgt vier Jahre.

 

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des ShB. Sie tritt auf Einladung des Vorstandes einmal pro Jahr zusammen. Die Delegiertenversammlung wählt den Vorstand, die Schlichtungskommission, die Revisoren und bestellt auch den Medizinischen Beirat.

 

Die Delegiertenversammlung ist außerdem zuständig für das Inkraftsetzen und die Änderung der Satzung und der Vereinsordnungen.

 

Versammlung der SHG-Ansprechpartner: Der Vorstand lädt einmal pro Jahr die Leiterinnen und Leiter der Selbsthilfegruppen zu einer Fachtagung ein, um den Erfahrungsaustausch mit und zwischen den Gruppen zu fördern und über Entwicklungen im ShB und im Gesundheitssystem zu berichten.

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