Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG):
Verbesserungen in der ambulanten Versorgung ohne flächendeckende barrierefreie Arztpraxen wirkungslos!

 
BAG SELBSTHILFE begrüßt den Vorschlag zur barrierefreien Ausbauförderung der Praxen seitens des Bunderates sowie die geplante Stärkung des Zugangs von PatientInnen zur medizinischen Versorgung. Sie lehnt aber den erschwerten Zugang zur Psychotherapie sowie Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlung ab.
 
„Inklusion und damit auch der barrierefreie Zugang zum deutschen Gesundheitswesen ist für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Behindertenrechts-konvention rechtsverpflichtend. Daher ist es höchste Zeit, dass die barrierefreie ambulante ärztliche Versorgung gesetzlich verpflichtend festgeschrieben wird. Die heutige 1. Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages nimmt die BAG SELBSTHILFE daher zum Anlass, auf dringend notwendige Nachbesserungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hinzuweisen.
 
„Die flächendeckende Bereitstellung barrierefreier Arztpraxen ist dringend notwendig. Denn auch wenn die geplante Erhöhung der Anzahl von Sprechstunden, Hausbesuche und eine intensivere Unterstützung seitens der Terminservicestellen für die PatinetInnen sehr begrüßenswerte Verbesserungen darstellen, nützen diese gerade auch behinderten und chronisch kranken Menschen gar nichts, wenn ihnen der Zugang zum Beispiel durch bautechnische Barrieren verwehrt bleibt. Daher begrüßt die BAG SELBSTHILFE den Vorschlag des Bundesrates ausdrücklich, die Fördermöglichkeiten für den Ausbau barrierefreier Praxen auf Länderebene auszuweiten“, so Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
 
Kritisch sieht die BAG SELBSTHILFE die geplante Steuerung der psychotherapeutischen Versorgung durch bestimmte ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen. Statt zu versorgen, erhielten diese für die Vorprüfung des Bedarfs der PatientInnen einen ungeklärten fachlichen Sonderstatus. An der ohnehin schon schlechten Versorgungssituation, in der PatientInnen mit psychischen Erkrankungen lange auf Behandlung warten müssen, ändert das nichts, sondern verschlechtert diese eher noch.
Auch die geplante Einführung von Mehr- und Zusatzleistungen bei von kieferorthopädischen Behandlungen lehnt die BAG SELBSTHILFE ab.
 
„Dadurch wird eine Praxis in das Gesetz aufgenommen, die vielerorts bereits gang und gäbe ist. Dabei hat ein Patient einen Anspruch auf vollständige Kostenübernahme des medizinisch Notwendigen – und zwar ohne Aufzahlungen. Vielmehr ist es notwendig, über eine groß angelegte Nutzenstudie zu klären, in welchen Fällen eine kieferorthopädische Behandlung tatsächlich sinnvoll ist und in welchen sie eher schadet als nutzt“, kritisiert Dr. Martin Danner.
 
Die BAG SELBSTHILFE befürwortet jedoch, dass mit dem sog. Bafög Modell bei Erprobungen weitere Möglichkeiten geschaffen werden, den aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse über Nutzen und Schaden bestimmter Methoden zu ermitteln und dies als Grundlage für Entscheidungen über allgemeine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu nutzen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Regelungen zur Erprobungen und zur Bewertung von Methoden so weiter zu entwickeln, dass zusätzliche Erkenntnisse gewonnen und die Patientinnen und Patienten so in ihrer Entscheidungsfähigkeit gestärkt werden.“
 
Quelle:
Pressemeldung der BAG Selbsthilfe vom 16.01.2019