Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

Der G-BA hat im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARS-CoV-2 zeitlich befristete Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen getroffen.

Diese Sonderregelungen im Einzelnen und weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) 

www.g-ba.de

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