Delegierte im ShB

Delegierte im ShB sind sozusagen das „Parlament“ des Selbsthilfe-Bund Blasenkrebs e.V.
Das Parlament ist die vom Volk gewählte Vertretung (das Beschlussorgan, die gesetzgebende Gewalt, die Legislative) und kontrolliert die Regierung (in unserem Fall den Vorstand des ShB) und die Verwaltung (Exekutive).

Da in 2020 durch Corona bedingt keine Präsenz-Delegiertenversammlung abgehalten werden konnte, mussten Beschlussfassungen schriftlich erfolgen. 97,4 % aller Delegierten haben ihre Abstimmung schriftlich eingereicht, mit dem Ergebnis, dass alle Beschlüsse angenommen wurden.

Im vierjährigen Turnus werden die Delegierten jeden Bundeslandes neu gewählt, so wie auch jetzt zur Delegiertenwahl 2020. Die eingegangenen Stimmzettel werden am 7. Januar 2021 ausgezählt und das Wahlergebnis festgestellt.

In der konstituierenden Sitzung der neu gewählten Delegierten werden vom 21.-22. Mai 2021 u.a. den Vorstand, die Revisoren und die neue Schlichtungskommission neu gewählt werden. Hoffen wir, dass zu diesem Zeitpunkt in Bochum wieder eine Präsenz-Delegiertenversammlung der bisherigen Art zusammen treffen kann. Neu dabei wird sein, dass dann ein/e verhinderte/r Delegierte/r seine Stimme mit einer Vollmacht an einen der neu gewählten Ersatzdelegierte*n seines Bundeslandes übertragen kann.

Jedes Mitglied kann bis spätestens zwei Wochen vor der Delegiertenversammlung schriftlich beantragen, dass die Tagesordnung um weitere Punkte / Anträge zur Beschlussfassung ergänzt wird, über die dann die Delegierten abstimmen müssen.

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