G-BA – Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie
Veröffentlichungsdatum | 20. April 2020 | Corinna Busch
Aktualisierung: 20. April 2020
Der G-BA hat im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARS-CoV-2 zeitlich befristete Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen getroffen. Sämtliche Richtlinien sowie weiterführende Informationen finden Sie auf www.g-ba.de.