Informationsabend Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Blasenkrebs-Patienten

Die Blasenkrebs-Selbsthilfegruppe Wetterau hat im Rahmen ihres monatlichen Gruppentreffens zu einem Informationsabend für 19. Juli über das Harnblasenkarzinom und Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Blasenkrebs-Patienten eingeladen.
Aufgrund der Pressemitteilung der Selbsthilfe-Kontaktstelle des Wetteraukreises erfolgte die Einladung nicht nur u.a. in der Wetterauer Zeitung und der Frankfurter Neuen Presse, sondern auch in FOCUS-online. Entsprechend konnten wir einige Zuhörer mehr als üblich begrüßen.

 

Zum Thema Bundesteilhabegesetz konnte Jörg Lohnes, Leiter des Sozialdienstes der Kurpark-Klinik gewonnen werden. Mein Fazit: Die Zielsetzung des BTHG vom Dez. 2016 hört sich zwar vorteilhaft an. Der im Januar 2017 in Kraft getretene 1. Teil brachte für einige Betroffene auch Vorteile. Jedoch lassen die Änderungen die aufgrund des 2. Teils bei fast allen Sozialgesetzbüchern die am 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen, Verschlechterungen bei Einzelleistungen, Hilfsmitteln und Versorgungen befürchten. Darüber wird vor der Bundestagswahl aber nicht gesprochen. Die Änderungern sind für Blasenkres-Patienten noch nicht absehbar. Auch deshalb wäre es wohl für Einzelne nicht ratsam, Änderungen des derzeitigen Stand des GdB zu beantragen, es könnte zu Verschlechterungen führen. Ob es dem Betroffenen-Kollektiv gelingt gegen die Lobbyisten von Krankenkassen etc. in Berlin etwas entgegenzusetzen, bleibt abzuwarten.
Es wird für uns wohl nicht besser. Weitere Teile des BTHG sollen bis 2023 eingeführt werden. Wir müssen wachsam sein!

Zum Thema Harnblasenkarzinom konnten wir anschließend erneut den in Bad Nauheim niedergelassenen Urologen Dr. med. Michael Bechstein begrüßen. Von abrechnungstechnischen- bis medizinischen Fragen stand er uns geduldig und ausführlich zur Verfügung.
Aus den Erfahrungen der anwesenden Betroffenen zeigte sich und wurde bestätigt, dass die erforderliche Versorgung / Hilfsmittel oft erst nach mehreren schriftlichen Beschwerden und Widersprüchen an den Leistungserbringer und die Krankenkasse wie rezeptiert umgesetzt wird. Beim Widerspruchsschreiben sollte gleich darauf hingwiesen werden, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung im Antwortschreiben erwartet wird. Die Diskussionen waren so intensiv, dass am geplanten zeitlichen Ende die Gespräche auf spätere Treffen mit Herr Dr. Bechstein verschoben werden mussten.

Von dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an die Referenten für den sehr informativen Abend.