Neue Pflegegrade und neue Begutachtung

Ab 1. Januar 2017 gilt ein neuer, deutlich weiter gefasster Pflegebedürftigkeitsbegriff. Fünf neue Pflegegrade ersetzen die bisherigen Pflegstufen.

Alle Pflegebedürftigen erhalten damit gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung betroffen sind. Damit einher gehen fünf neue Pflegegrade, die die bisherigen Pflegstufen ersetzten. Zur Bestimmung des Plfegegrads kommt ein grundlegend neues Begutachtungsinstrument zum Einsatz. (Quelle: „Gesundheit und Pflege Atkuell“ – Ausgabe 1/2017 des BMG)

  • Eine Übersicht zur neuen Begutachtung und den fünf Pflegegraden finden Sie hier.
    (Quelle: „Gesundheit und Pflege Aktuell“ – Ausgabe 1/2017 des Bundesministerium für Gesundheit).
  • Ausführliche Information zum Pflegestärkungsgesetz, den neuen Pflegegraden und dem neuen Begutachtungsinstrument finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
    www.wir-stärken-die-pflege.de