Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie
Veröffentlichungsdatum | 31. März 2020 | Corinna Busch
Aktualisierung: 31. März 2020
Der G-BA hat im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARS-CoV-2 zeitlich befristete Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen getroffen.
Diese Sonderregelungen im Einzelnen und weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)